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Gemeindeversammlungsdaten 2019
Der Gemeinderat hat folgende Daten für die Gemeindeversammlungen 2019 festgelegt:
- Dienstag, 25. Juni 2019
- Freitag, 29. November 2019
Sitzung vom 29.11.2019
Datum: | |
Uhrzeit: | 20.00 |
Ort: | Primarschulhaus "Feltschen" (Singsaal) |
Protokoll
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Beschlüsse
- Budget 2020
Die Gemeindeversammlung hat einstimmig beschlossen:
a) Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.75 Einheiten
b) Genehmigung der Liegenschaftssteuer von 1.2 ‰ des amtlichen Wertes
c) Genehmigung der Budgets 2020 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 39'990.-- (Gesamthaushalt)
- Rechnungsprüfungsorgan / Aufsichtsstelle für den Datenschutz
Die Gemeindeversammlung hat einstimmig die Firma ROD Treuhand AG, Solothurnstrasse 22, 3322 Schönbühl-Urtenen als Rechnungsprüfungsorgan / Aufsichtsstelle für den Datenschutz für die Legislaturperiode 2020 - 2023 gewählt.
- Personalreglement - Teilrevision 2019
Die Gemeindeversammlung hat einstimmig die Teilrevision des Personalreglementes sowie den Anhang I (Gehaltsklassen) und den Anhang II (Entschädigungen, Sitzungsgelder, Reisespesen) angenommen.
Traktanden
1. | Budget 2020 | PDF 3 MB |
2. | Rechnungsprüfungsorgan / Aufsichtsstelle für den Datenschutz (Legislaturperiode 2020 - 2023) | |
3. | Personalreglement - Teilrevision 2019 | PDF 268 KB |
4. | Verschiedenes | |
Die Einwohnergemeinde Biglen hat insgesamt 1371 stimmberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. An der Gemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2019 haben 53 stimmberechtigte Personen (3.87 %) teilgenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz - Artikel 63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz - Artikel 49a «Rügepflicht»). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.