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Dienstag, 29. November 2011, 20.00 Uhr im Primarschulhaus
„Feltschen“ (Singsaal)
Beschlüsse
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach
der Versammlung schriftlich und begründet beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel
63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist
sofort zu beanstanden (Gemeindegesetz – Artikel 49a «Rügepflicht»).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und
Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3
Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung
ein.
Die Gemeindeversammlungsdaten finden Sie im
Veranstaltungskalender.
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