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Sachkundenachweis für Hundehalter

 
Alle Hundehaltenden müssen sich seit dem 1. September 2008 ausbilden lassen. Die Sachkundenachweise für Hundehaltende bestehen aus einem Theoriekurs und einem praktischen Training.

Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten wollen, müssen vor dem Erwerb des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden besuchen.

Für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, ist der Theoriekurs nicht obligatorisch.

Mit jedem neu erworbenen Hund müssen die Hundehaltenden ein praktisches Training von mindestens vier Lektionen machen. Dieses muss innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden.

Hundehalterinnen und Hundehalter haben auf Verlangen nachzuweisen, dass sie die erforderlichen Sachkundenachweise erbringen oder von diesen befreit sind.

Mehr Infos...
Veterinärdienst des Kantons Bern
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
veterinaerdienst@vol.be.ch.
 

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