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Alle Hundehaltenden müssen sich seit dem 1.
September 2008 ausbilden lassen. Die Sachkundenachweise für
Hundehaltende bestehen aus einem Theoriekurs und einem praktischen
Training.
Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten wollen, müssen vor
dem Erwerb des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden
besuchen. |
Für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, ist der Theoriekurs
nicht obligatorisch.
Mit jedem neu erworbenen Hund müssen die Hundehaltenden ein praktisches
Training von mindestens vier Lektionen machen. Dieses muss innerhalb eines
Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden.
Hundehalterinnen und Hundehalter haben auf Verlangen nachzuweisen, dass sie
die erforderlichen Sachkundenachweise erbringen oder von diesen befreit
sind.
Mehr Infos...
Veterinärdienst des Kantons Bern
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
veterinaerdienst@vol.be.ch.
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