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Inhaltsverzeichnis |
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Zum Leitbild | |
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Gemeindeentwicklung | |
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Wirtschaft und Arbeit | |
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Finanzen | |
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Umwelt und Energie | |
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Soziales | |
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Bildung | |
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Kultur, Sport, Freizeit | |
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Verkehr, Öffentliche Sicherheit | |
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Gemeindeorgane, Verwaltung | |
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Zum Leitbild |
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Der Gemeinderat hat im Juni 1999 erstmals ein Leitbild
für unsere Gemeinde erstellt. Der Zweck eines Leitbildes ist es, die
wesentlichen Merkmale aufzuzeigen, die unsere Gemeinde künftig auszeichnen
sollen. Das Leitbild soll eine Zukunftsvorstellung abbilden, die man als
realistisches Idealbild bezeichnen kann – eine Vision. Der Gemeinderat war
der Auffassung, dass es gewisse Leitplanken braucht, welche eine Kontinuität
der politischen Aktivitäten ermöglichen. Das Leitbild wurde an der
Klausurtagung vom 19. März 2008 überarbeitet und verabschiedet (Ausgabe
2008): |
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1. Gemeindeentwicklung |
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Dank massvollem Wachstum - dosierte, harmonische Entwicklung innerhalb der
in der Ortsplanung ausgeschiedenen Baugebiete - soll Biglen
seinen Dorfcharakter, seine
Wohnlichkeit und Lebensqualität bewahren.
Anzustreben ist ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und
Arbeiten. Beim Erstellen von Wohnraum ist
neben einem haushälterischen Umgang mit dem Boden, auch
dem Orts- und Landschaftsbild Beachtung zu schenken. Es ist auf genügend
Spiel- und Erholungsraum zu achten. Zur
landwirtschaftlichen Nutzfläche ist Sorge zu tragen.
Wo immer sinnvoll, ist
die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden zu suchen. |
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2. Wirtschaft und Arbeit |
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Der Gemeinderat fördert eine gut durchmischte KMU-,
Dienstleistungs- und Landwirtschaftsstruktur. Er sucht regelmässige Kontakte
zu den einzelnen Gruppen. Die Erweiterung und die
Erhaltung von ortsansässigen Betrieben - insbesondere die Schaffung neuer
Arbeitsplätze - werden durch optimale Rahmenbedingungen unterstützt.
Öffentliche Aufträge werden im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen wenn immer möglich an
einheimische Unternehmungen vergeben. |
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3. Finanzen |
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Der Gemeinderat betreibt eine haushälterische Finanzpolitik.
Gemeindebetriebe und Spezialfinanzierungen werden nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt; die Werterhaltung der
Infrastruktur ist sicherzustellen. Gebühren sind
nach dem Verursacherprinzip kostendeckend zu erheben.
Bei Massnahmen, welche der Weiterentwicklung der Gemeinde dienen,
sind eine klare Festlegung von Prioritäten und eine Abgrenzung zwischen
Notwendigem und Wünschbarem vorzunehmen. Die
rollende Investitions- und Finanzplanung ist für den Gemeinderat ein
wichtiges Führungsinstrument. |
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4. Umwelt und Energie |
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Der Erhaltung einer gesunden Umwelt - Luft, Boden, Wasser
- kommt ein
grosser Stellenwert zu. Der Versorgung der
Bevölkerung mit qualitativ gutem Trinkwasser in ausreichender Menge ist
höchste Beachtung zu schenken. Die Vernetzung mit anderen Wasserversorgungen
wird angestrebt. Die gemeindeeigene
Stromversorgung ist zu unterhalten. Die Nutzung
erneuerbarer Energie im privaten und öffentlichen Sektor ist zu fördern.
Die Gemeinde hat eine umweltgerechte, kostengünstige und
selbsttragende Abfallentsorgung anzubieten. Die
Abwasserentsorgungsanlagen werden zweckmässig saniert und ausgebaut.
Die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Landschaftsteilen und
Naturobjekten (Bäume, Hecken, Gewässer) wird unterstützt.
Die Gemeinde informiert die Bevölkerung periodisch über
Möglichkeiten des sparsamen Wasserverbrauches;
Möglichkeiten zum
Stromsparen und alternative Energien; den sinnvollen Umgang mit
Abfall. |
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5. Soziales |
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| Die Gemeinde unterstützt die sozialen Einrichtungen der privaten und
gemeindeeigenen Institutionen und trägt den wechselnden sozialen
Bedürfnissen unserer Gesellschaft Rechnung.
Betagte und pflegebedürftige Menschen sollen mit Hilfe des Spitex-Angebotes
so lange wie möglich in ihrer angestammten Umgebung bleiben dürfen. Den älteren Menschen stehen altersgerechte Wohnungen
zur Verfügung. Die Gemeinde befasst sich aktiv mit Jugendfragen.
Die bestehenden Hilfsangebote für Personen mit Suchtproblemen werden
von der Gemeinde unterstützt. Projekte zur
Wiedereingliederung von Arbeitslosen und zur Bereitstellung von
Arbeitsplätzen werden gefördert. Die zugewiesenen
Asylbewerberinnen und -bewerber werden gemäss den geltenden Richtlinien und
dem Betreuungskonzept der PAG Region Aaretal-Kiesental
betreut. |
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6. Bildung |
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| Den Schulen ist für die Erfüllung ihrer Aufgabe die nötige Infrastruktur zur
Verfügung zu stellen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf allen Stufen gefördert werden. Die Gemeinde ist dabei offen für neue Schulformen. Biglen setzt sich auch im Bildungsbereich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden ein. Der schulexterne Musikunterricht ist Teil unseres Bildungsangebotes. Die Gemeinde unterstützt im Bereich Erwachsenenbildung die private Initiative und ergänzt sie nach Bedarf. |
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7. Kultur, Sport, Freizeit |
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Die kulturellen Aktivitäten tragen wesentlich zur
Lebens- und Wohnqualität bei und sind von der Gemeinde zu fördern.
Die Gemeinde unterstützt im Rahmen des Möglichen
die Dorfvereine und kulturelle Institutionen der Region. Vereine, welche die
Jugendlichen fördern, werden besonders unterstützt. Sie stellt Infrastruktur und Anlagen für den Breitensport, die
Jugendarbeit und die Freizeitgestaltung zur Verfügung.
Die Schul- und Gemeindebibliothek wird den sich ständig ändernden
Gesellschaftsnormen laufend angepasst. |
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8. Verkehr, Öffentliche Sicherheit |
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Die Gemeinde trägt mit ihrer Verkehrspolitik den unterschiedlichen
Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer Rechnung. Eine bessere
Verkehrssicherheit für Fussgänger und Velofahrer, insbesondere auf den
Schulwegen, wird angestrebt. Auf den Hauptachsen
ist der Durchgangsverkehr mit geeigneten Massnahmen zu beruhigen. Der
Durchgangsverkehr wird von den Quartierstrassen durch geeignete Massnahmen
ferngehalten. Dem öffentlichen Verkehr soll eine hohe
Priorität eingeräumt werden. Der Gemeinderat
schenkt dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung grosse Beachtung. Er
fördert die hohe Bereitschaft von Feuerwehr und Zivilschutz durch gute Ausbildung, sinnvolle
Organisationsstrukturen und geeignete Ausrüstung.
Für die Bewältigung von ausserordentlichen Vorkommnissen wird
das Regionale Führungsorgan RFO Worb-Bigenthal eingesetzt. |
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9. Gemeindeorgane, Verwaltung |
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| Gemeindeorgane und Verwaltung erfüllen ihre Aufgaben wirkungsorientiert und nach hohen Leistungsstandards. Gemeindeorgane und Verwaltung arbeiten mit Jahreszielen und nach aktuellen Arbeitsplatzbeschreibungen. Es werden mindestens einmal jährlich Mitarbeitergespräche geführt. Dank zeitgemässen Arbeitsbedingungen und einer modernen Verwaltungsinfrastruktur soll die Gemeinde eine attraktive Arbeitgeberin sein. Regelmässige Weiterbildung sichert fachliche und soziale Kompetenz. In der Verwaltung werden - nach Möglichkeit - Lernende ausgebildet. Information und Kommunikation erfolgen rechtzeitig, umfassend, stufen- und bedarfsgerecht. | ||
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