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Baugesuche
Baureglement und Zonenplan
Baugesuchsformular für GesuchstellerInnen (Website Kanton Bern)
Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Word Dokument zum Ausfüllen)
Formular Näherbaurecht (Word Dokument zum Ausfüllen)


Baugesuche

Gut vorbereitete Baugesuche können fast alle bewilligt werden
Nachfolgend wird stichwortartig aufgezeigt, was einerseits die Bauherrschaft bei der Einreichung eines Baugesuches im so genannten "vereinfachten Bewilligungsverfahren" (bspw. Kleinbauten, Garage, Wintergarten usw.) beachten muss, andererseits, welche Prüfungen durch die zuständige Gemeindeinstanz erforderlich sind, bis der Gesamtbauentscheid gefällt werden kann.

Bauherrschaft
- Einreichung Baugesuch bei der Bauverwaltung
- Checkliste für die Einreichung eines Baugesuches (PDF 43 kB)

Beilagen:
- Baugesuchsformulare 1.0 und 1.0.1 vollständig ausgefüllt, im Doppel, mit Datum und Unterschrift (keine Kopien)
- Situationsplan Mst. 1:500 im Doppel, unterzeichnet durch den Kreisgeometer. Das Bauvorhaben ist darin vermasst einzutragen
- Projektpläne (Grundriss/Schnitt/Fassade) Mst 1:100/1:50 im Doppel und mit Originalunterschriften (keine Kopien)
- Nebengesuche: Brandschutz/Gewässerschutz/Energiemassnahmennachweis usw.
- sowie die auf der Rückseite der Gesuchsformulare aufgeführten Beilagen

Profile: das Bauvorhaben ist mit der Gesuchseingabe zu profilieren

Für erteilte Grenz- und Näherbaurechte ist der Bauabteilung die Zustimmung der Nachbarn beizulegen. Die Gemeinde kann die dienstbarkeitliche Sicherstellung im Grundbuch verlangen. Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind von der Bauherrschaft, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterzeichnen. Stellt die Baubewilligungsinstanz bei der vorläufigen Prüfung formelle Mängel fest, weist sie das Gesuch unter Ansetzung einer Frist zur Verbesserung zurück (Art. 18 Dekret über das Baubewilligungsverfahren, BewD).

Baubewilligungsinstanz
Formelle Prüfung: Prüfung der Eingabe auf Vollständigkeit und inhaltliche Mängel. Eventuell Nachforderung von weiteren Unterlagen

Kontrolle der aufgestellten Profile

Bekanntmachung: Schriftliche Bekanntmachung des Bauvorhabens an die direkt angrenzenden bzw. betroffenen Nachbarn, evtl. Publikation im Anzeiger. Öffentliche Auflage von 30 Tagen. Kann der Kreis der betroffenen Nachbarn nicht eindeutig bestimmt werden, ist das Bauvorhaben gemäss Art. 26 BewD im Anzeiger für den Amtsbezirk Konolfingen zu veröffentlichen.

Materielle Prüfung: Prüfung von Nutzungsvorschriften, Bauabständen, Einordnung und Gestaltung, Umwelt, Sicherheit, Gesundheit usw.

Amtsberichte: Einholen von Amts- und Fachberichten (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz usw.)

Einsprachen/Rechtsverwahrungen (müssen während der öffentlichen Auflage von 30 Tage eingegeben werden)

Eröffnen der eingelangten Einsprachen und Rechtsverwahrungen, eventuell Durchführung von Einigungsverhandlungen bzw. Bereinigungsgesprächen

Bauentscheid: Beschlussfassung durch die Baubewilligungsinstanz und Eröffnung des Bauentscheides

Gültigkeit: Die Baubewilligung ist seit Eröffnung zwei Jahre gültig. Die Baubewilligungsinstanz kann auf Gesuch hin die Geltungsdauer aus wichtigen Gründen um höchstens zwei Jahre verlängern.

Bauherrschaft/Einsprecher
Beschwerdeverfahren: Innert 30 Tagen seit Eröffnung kann bei der Baudirektion des Kantons Bern gegen den Bauentscheid schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Baudirektion entscheidet im vereinfachten Baubewilligungsverfahren abschliessend.

Die Bauverwaltung ist bei der Ausarbeitung und Einreichung eines Baugesuches gerne behilflich.
 


Baureglement und Zonenpläne

Baureglement, Zonenpläne und Bauinventar zum Herunterladen:
Baureglement (PDF 420 kB)
Bauinventar Biglen (PDF 607 kB)
Zonenplan (5'000) (PDF 1 MB)
Zonenplan (10'000) (PDF 1 MB)
Zonenplan Naturgefahren (PDF 955 kB)

 
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