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Steuererklärung |
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Steuerbüro - Information
(Zusätzliche Belege werden von der Steuerverwaltung Bern - wenn nötig - nachverlangt.) Einreichefristen 15. März Unselbständigerwerbende / Nichterwerbstätige 15. Mai Selbständigerwerbende 31. Mai Personengesellschaften Wer diese Fristen nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Die Information über das Vorgehen befinden sich in der Wegleitung oder unter www.taxme.ch. Fehlende Steuerformulare bestellen Wenn Sie die Steuererklärung mit TaxMe-CD oder TaxMe-Online ausfüllen, brauchen Sie die fehlenden Formulare nicht nachzubestellen. Möchten Sie die Steuererklärung von Hand ausfüllen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Melden Sie sich - auf dem Steuerbüro der Gemeinde, 031 701 11 34 - bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, 031 633 60 01 oder unter Kontaktformular Merkblätter Siehe unten... TaxMe-CD / TaxMe-Online
Die Steuerverwaltung stellt wiederum zwei elektronische Erfassungshilfen zur Verfügung (TaxMe-CD und TaxMe-Online via Internet), mit denen die Steuerdaten schneller und ohne Übertragungsfehler zwischen den Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung erfasst und verarbeitet werden können. Die TaxMe-CD kann bei der Gemeindeverwaltung oder bei der BEKB gratis bezogen werden. Die CD wird lokal auf Ihrem PC installiert. Sie werden Schritt für Schritt durch die Erfassung geführt. Ihre Daten werden automatisch berechnet. Die TaxMe-Online-Version steht Ihnen unter www.taxme.ch zur Verfügung. Mit der Formularerfassung können die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung wie auf Papier ausfüllen: Am Bildschirm werden die Originalformulare angezeigt. Dort können die Daten direkt eingegeben und die Formulare ausgedruckt werden. Der Zusammenzug entspricht dabei der Veranlagungsverfügung. Sämtliche Stammdaten der CD-Version lassen sich problemlos in TaxMe-Online importieren. Mit Ihrem Passwort (wird mit der Steuererklärung geliefert; Begleitbrief) können Sie weltweit online Ihre Daten erfassen. Der Papieraufwand erübrigt sich. Zum Schluss muss nur die Freigabequittung ausgedruckt und unterschrieben unterschrieben und mit den Beilagen an die angedruckte Adresse gesendet werden. Das TaxMe-Portal bietet die folgenden Online-Dienste an: Meine Veranlagung:
Schwierigkeiten mit TaxMe. Was tun? |
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| Bemerkung: Externe Links (Website Kanton Bern) | |||||||||||||||
| Wegleitungen Natürliche Personen, Juristische Personen, Quellensteuer Merkblätter
Steuertarife/-anlagen
Die Steueransätze von Biglen finden Sie auch unter Porträt. Quellensteuern Die Arbeitgeber rechnen mit Arbeitnehmern, welche an der Quelle besteuert werden, über eines der vier neuen Erfassungszentren direkt die Quellensteuern ab. Die Wohnsitzgemeinde der quellenbesteuerten Person bleibt jedoch weiterhin die Veranlagungsgemeinde. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Erfassungszentrum. Link Steuerverwaltung des Kantons Bern |
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