Allgemeines Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und generelles Verbot für Feuerwerke

06. Aug 2026

Im Berner Mittelland herrscht aufgrund der Trockenheit eine grosse Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund hat das Regierungsstatthalteramt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland bereits seit Anfang Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb 50 Meter zum Waldrand) angeordnet. Zudem wurde ein generelles Feuerwerksverbot ausgesprochen.

Hier finden Sie das neue Merkblatt im PDF zum Feuerverbot mit den entsprechenden Verhaltenshinweisen.

Die Medienmitteilung der Regierungsstatthalterämter sowie weitere wertvolle Informationen und Hinweise zur aktuellen Gefahrensituation und Massnahmen in den Regionen des Kantons Bern finden Sie hier: Feuerverbote im Kanton Bern, Regionen der Waldbrandgefahr, Feuerverbot

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden steht die Hotline unter 031 635 23 53 zur Verfügung. 

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das das Feuerwerksverbot gilt bis auf weiteres. Die Situation wird am Donnerstag, 13. August 2026, vom Regierungsstatthalteramt neu beurteilt. 

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