Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Bern

28. Jul 2022

Im Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk

Im Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungssatthalter haben aufgrund des hohen Gefahrenpotentials ein Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

Es ist weiterhin verboten im Wald, einschliesslich Wytweiden, und in der Nähe von solchen Flächen  (Abstand: 50 m) Feuer zu entfachen. Insbesondere ist es untersagt, Grill- oder sonstiges Feuer zu entzünden.

Ab sofort gilt ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk. Insbesondere ist es untersagt, an für die Rettungskräfte schwer zugänglichen, exponierten Stellen ausserhalb des Siedlungsgebiets sogenannte Höhenfeuer zu entzünden. Überall ist sodann untersagt im Freien Pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise


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