25. Aug 2022
Die Teilrevision der Gemeindeordnung wurde an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2022 genehmigt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat der Genehmigung zugestimmt.
Gegen die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.