26. Okt 2020
Infolge COVID-19 wurde für die SChulanlage ein Schutzkonzept für die Nutzung durch Dritte erstell.
Die Schulanlagen (ausgenommen Turnhalle) dürfen noch durch Dritte genutzt werden, sofern die Tätigkeit den Vorgaben des Bundes und des Kantons nicht widerspricht. Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Schulgelände eine generelle Maskenpflicht gilt (auch während der Übung). Das aktuelle Schutzkonzept finden Sie hier: