Raumordnung – Ortsplanung – Ortsplanungsrevision 2021+ – 2. Öffentliche Planauflage
30. Apr 2026
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) folgende geänderte Unterlagen zur Ortsplanung 2021+ zur öffentlichen Auflage: - im Baureglement o Anhang 2: Inventar botanische Objekte Gemeinde Biglen - Im Zonenplan Siedlung und Landschaft o Gesamtplan: Legendenpunkt Einzelbäume und Korrektur Lagepunkte o Ausschnitt 1: Korrektur Lage Hochstammobstbäume
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 30. April 2026 bis 01. Juni 2026 in der
Gemeindeschreiberei Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen, öffentlich auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich hier einsehbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die oben aufgeführten Änderungen
erhoben werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung
Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen, einzureichen.
Die Einigungsverhandlungen finden am 03. Juni 2026 statt.
Biglen, 27. April 2026 Gemeinderat Biglen
