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Allgemeines Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und generelles Verbot für Feuerwerke
20.08.2026Im Berner Mittelland gilt, trotz der Niederschläge der vergangenen Tage, weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt untersagt. Die Gefahrenstufe 4 «gross» gilt in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor.Raumordnung – Ortsplanung – Ortsplanungsrevision 2021+ – 3. Öffentliche Planauflage
11.08.2026Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) folgende geänderte Unterlagen zur Ortsplanung 2021+ zur öffentlichen Auflage: − im Baureglement o Art. 5 Fussnote 2 gestrichenGemeindeverwaltung geschlossen am Freitag, 28. August 2026
03.08.2026Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 28. August 2026 den ganzen Tag geschlossen.
