Raumordnung – Ortsplanung – Ortsplanungsrevision 2021+ – 3. Öf-fentliche Planauflage
11. Aug 2026
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) folgende geänderte Unterlagen zur Ortsplanung 2021+ zur öffentlichen Auflage: − im Baureglement o Art. 5 Fussnote 2 gestrichen
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 13. August 2026 bis 14. September 2026 in der Gemeindeschreiberei Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Biglen unter www.biglen.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die oben aufgeführte Änderung er-hoben werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen, einzureichen.
Gemeinderat Biglen
Biglen, 06. August 2026
