Wasserversorgung – Publikation Tarif für die jährlichen Gebühren
13. Mai 2026
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 43 bis Artikel 46 des Wasserversorgungsreglementes vom 1. Dezember 2000 sowie auf die Teilrevision vom 16. Mai 2008 den Tarif für die jährlichen Gebühren erlassen. Der Tarif für die jährlichen Gebühren tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
