28. Aug 2025
Der Gemeinderat hat am 21. August 2025 die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) sowie den Tarif für weitere Gebühren für das Jahr 2026 festgesetzt.
Mit den Änderungen des Stromversorgungsgesetzes und den entsprechenden Verordnungsbestimmungen ergeben sich per 1. Januar 2026 verschiedene Änderungen auf Tarif- und Kostenseite. Im Folgenden erfahren Sie, wie und warum sich die Preise ändern:
Im Bereich der Energie erfolgen auf das Jahr 2026 keine Änderungen. Die Energiepreise bleiben für das Jahr 2026 analog dem Jahr 2025.
Die erhöhten Anforderungen an das Verteilnetz machen dessen Betrieb und Unterhalt teurer. Zudem führt der steigende Eigenverbrauch durch PV-Anlagen zu tieferen Absatzmengen. Die Grundpreise der Tarife Standard Haushalt und UR (Wärmepumpen) werden um Fr. 18.00 / Jahr gesenkt. Der Grundpreis für das Gewerbe NS (über 50'000 kWh Jahresverbrauch) und Gewerbe MS bleiben unverändert. Der Arbeitspreis beim Tarif Gewerbe NS wird an den Tarif Gewerbe MS angeglichen und beträgt daher neu 4.50 Rp. / kWh (anstatt 3.20 Rp. / kWh). Infolge der Preiserhöhung der vorgelagerten Netze, muss der Leistungspreis um Fr. 0.50 / kW / Monat erhöht werden.
Die Abgaben richten sich nach den übergeordneten Vorgaben und sinken gesamthaft um 0.05 Rp. / kWh, trotz der Einführung einer neuen eidgenössischen Abgabe (solidarisierte Kosten). Die Gemeindeabgabe bleibt unverändert.
Die Kosten für das Messwesen müssen per 1. Januar 2026 über ein separates Messentgelt erhoben (Art. 17a StromVG) werden. Die Umstellung auf Smart-Meter ist aufwendig, ermöglicht dafür das Erfassen von Lastgangwerten und die Fernauslesung. Es gelten die folgenden Messtarife (Niederspannung):
Direktmessung Fr. 6.50 / Messpunkte / Monat
Halbindirekte Messung Fr. 30.00 / Messpunkt / Monat
Virtuelle Messung Fr. 1.00 / Messpunkt / Monat
Für Photovoltaikanlagen bis 150 kW werden pro eingespeiste Kilowattstunde Energie 14.80 Rp. (exkl. MwSt, entspricht Standardtarif), abzüglich 8% Verwaltungskosten vergütet. Die Herkunftsnachweise werden mit 2 Rp. / kWh vergütet.
Die neuen Stromtarife treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Stromtarife können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.biglen.ch heruntergeladen werden.
Die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) werden in Anwendung von Artikel 55, Absatz 2 des Stromversorgungsreglements öffentlich bekannt gemacht.
Beschwerden gegen den Erlass der Stromtarife 2026 sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63 ff).