Publikation öffentliche Planauflage - Verbesserung Velosicherheit Thunstrasse 9a bis Haslistrasse

12. Okt 2026

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion legt für das Projekt zur Verbesserung der Velosicherheit Thunstrasse 9a bis Haslistrasse in Biglen auf. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik, schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt
auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das untenstehende
Vorhaben auf.
Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Kantonsstrasse Nr.: 229, Grosshöchstetten - Bigenthal
Gemeinde: Biglen
Vorhaben: 420.20450/Verb. Velosicherheit Thunstr. 9a. bis Haslistrasse
Beanspruchte Ausnahmen: Keine

Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber
auch ihre Kritik, schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein
schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen
Die Unterlagen können auch hier nachstehend elektronisch eingesehen werden oder unter
www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt.

Publikation
Titelblatt Dossier
Inhaltsverzeichnis
Situationsplan Abschnitt 1
Situationsplan Abschnitt 2 
Landerwerbsplan Abschnitt 1
Landerwerbsplan Abschnitt 2
Längenprofilplan Abschnitt 1
Längenprofilplan Abschnitt 2
Querprofilplan
Radweg Biglen Auflage
Werkleitungsplan Abschnitt 1
Werkleitungsplan Abschnitt 2
Normalprofilplan
Aussteckungsplan Abschnitt 1
Aussteckungsplan Abschnitt 2

Auflagedauer: Montag, 12. Oktober bis Freitag, 13. November 2026

Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt und auf den Belagsflächen
markiert:
- Strassenbau: rot
- Hintere Kante Böschung: grün
- Landerwerb definitiv: blau
- Landerwerb vorübergehend: gelb

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