Publikation: Öffentliche Planauflage und Waldfeststellungsverfahren

20. Feb 2026

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Revision der Ortsplanung 2021+ sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.

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