Siegelung - durchführen

Leider ist es unumgänglich, bei einem Todesfall eine Siegelung durchzuführen. Die erste Kontaktaufnahme mit den Angehörigen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. Die Siegelung muss innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis vom Todesfall durchgeführt werden. Auf der "Checkliste Todesfall" sehen Sie, welche Dokumente für die Siegelung bereitgestellt werden müssen.

Kontaktstelle für Fragen rund um die Siegelung:
Gemeindeverwaltung

Siegelungsbeamtin (Gemeinderätin):

Moser Verena
Position: Siegelungsbeamtin
Ackerweid 22, 3507 Biglen

Gemeindeverwaltung
Todesfall

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