Energiepolitik Gemeinde Biglen - Förderbeitrag Photovoltaik-Anlagen
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage wird zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 mit einem einmaligen Beitrag unterstützt. Pro kWp installierte Leistung (entspricht ca. 10 m2 Fläche) werden Fr. 500.00 vergütet (maximal Fr. 5‘000.00 pro Liegenschaft).
Die Liegenschaft muss sich in Biglen befinden und Liegenschaftseigentümer*innen müssen Wohnsitz in Biglen haben. An Bauherrengemeinschaften, Generalunternehmen usw., welche eine Liegenschaft erbauen und weiterverkaufen, werden keine Beiträge ausbezahlt.
Die Gesuche werden nach Eingangsdatum auf die Gesuchskriterien geprüft. Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbeitrages, unabhängig von der KEV-Anmeldung. Ein genereller Anspruch auf Unterstützungsbeiträge besteht nicht.
Der Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt – wird dabei nicht der volle Betrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag später nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Rückforderungsbeleg zur Beantragung des Förderbeitrages kann hier heruntergeladen werden oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Weitere Hinweise:
Diese Förderaktion findet im Rahmen der energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde statt.
Vor Erstellung der Anlage ist der Gemeinde das offizielle Meldeformular für Solaranlagen zur Beurteilung über eBau einzureichen.
Der Bund unterstützt neue Photovoltaik-Anlagen ebenfalls mit einem Förderbeitrag. Weitere Informationen entnehmen Sie der Website von Pronovo unter nachstehendem Link. Die Beitragshöhe kann mit dem Tarifrechner einfach berechnet werden: https://pronovo.ch/de/services/tarifrechner/
Weitere wertvolle Tipps rund um Photovoltaik-Anlagen finden Sie unter https://www.energieberatungbern.ch/
Ist mein Dach für eine Photovoltaik-Anlage geeignet? https://www.uvek-gis.admin.ch/BFE/sonnendach
Weitere aktuelle Förderprogramme (Heizungsersatz) können auf der Website von Energiefranken abgerufen werden: https://www.energiefranken.ch/de/3507-Biglen/building/personal
Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Kanton Bern fördert die rationelle Energienutzung und den Einsatz erneuerbarer Energie mit guten Gründen:
- Eine intakte Umwelt ist Voraussetzung für Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen, Tieren und Pflanzen.
- MINERGIE-Bauten steigern Komfort und Lebensqualität.
- Alle Energieformen müssen - auch im Hinblick auf die Nachwelt - optimal eingesetzt werden.
- Fossile Energieträger werden zur Hauptsache importiert; die Versorgung ist deshalb anfällig für Krisen, Konflikte und Marktlaunen.
- Der Ersatz von importierten Energieträgern schafft Arbeitsplätze im Inland.
- Besonders Besitzer und Bauherren von Mehrfamilienhäusern sind damit aufgefordert, ihre Wohnbauten mit MINERGIE-Standard zu erneuern und zu bauen und dabei Holz- und Sonnenenergie zu nutzen.
- Beitragsgesuche müssen immer vor Baubeginn eingereicht werden.
- Mehr über Energienutzung, Einzelheiten der Förderbedingungen und Vorgehen erfahren Sie bei der Energieberatung Bern-Mittelland oder beim Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern