Projekt «Schiessanlage Oberfeld – Altlastenrechtliche Sanierung» – Verpflichtungskredit
07. Okt 2026
Der Gemeinderat hat am 17. September 2026 einen Verpflichtungskredit von Fr. 550 000.00 für das Projekt «Schiessanlage Oberfeld – Altlastenrechtliche Sanierung» erteilt. Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung – Artikel 40 bis Artikel 42).
Der Gemeinderat hat am 17. September 2026 einen Verpflichtungskredit von Fr. 550'000.00 für das Projekt «Schiessanlage Oberfeld – Altlastenrechtliche Sanierung» erteilt. Die Gemeinde wurde durch den Kanton aufgefordert, die Schiessanlage bis Ende 2028 zu sanieren.
Für die Umsetzung der Sanierung ist ein Verpflichtungskredit in Höhe von Fr. 550'000.00 vorgesehen. Für die Finanzierung dieser Massnahmen gilt jedoch das Verursacherprinzip. Neben dem Gemeinwesen wird deshalb auch die Feldschützengesellschaft kostenpflichtig.
Am 1. April 2025 trat das revidierte Umweltschutzgesetz in Kraft. Neu beteiligt sich der Bund mit 40% an den abgeltungsberechtigten Sanierungskosten. An den Restkosten beteiligt sich der Kanton mit 80%, abzüglich des voraussichtlichen Kostenanteils des Schützenvereins. Der Schützenverein wird sich mit Fr. 1'000.00 pro Scheibe an der Sanierung beteiligen müssen. Die Gemeinde Biglen zahlt nach Abzug der Bundesbeiträge 20% der Nettokosten als Verursacherin der Altlast.
Aktuell ist zudem noch ein Gesuch beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für eine Teilübernahme der Kosten hängig.
Beiträge Dritter dürfen zur Bestimmung der Zuständigkeit von der Gesamtausgabe abgezogen werden, wenn sie rechtlich verbindlich zugesichert und wirtschaftlich sichergestellt sind (Art. 105 GV). Da die rechtsverbindlichen Subventionszusicherungen nicht vorliegen, darf das Nettoprinzip nicht angewandt werden. Die Gemeinde muss daher die Kosten als Bruttokredit beschliessen.
Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung – Artikel 40 bis Artikel 42).
Die Referendumsfrist läuft bis am 9. November 2026.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen den Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergreifen.
Die Referendumsbogen (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Website) müssen bis spätestens am 9. November 2026 (Datum des Poststempels) bei der Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen, eingereicht werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 8. Oktober 2026 – 9. November 2026 während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Biglen öffentlich auf.
Die Unterlagen können auch hier auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden:
Publikation fakultatives Referendum
Botschaft fakultatives Referendum
Schiessstand Oberfeld - Brief Amt für Wasser und Abfall Bericht Altlastensanierung (02.12.2025)
Biglen - Altlastenrechtlicher Bericht
Biglen_Anhang 1_Standortdaten Spl
Biglen_Anhang 2_Ausschnitt Gewässerschutzkarte Kanton Bern
Biglen_Anhang 3_ Fotodokumentation
Biglen_Anhang 4_Übersicht_XRF_Messungen
Biglen_Anhang 5_Flächenprobe_Schützenhaus
Biglen_Anhang 6_Belastungssituation
Biglen_Anhang 7_Sanierungskonzept
Biglen_Anhang 10_Korrelation XRF Messgerät
Biglen_Anhang 11_Felddaten XRF-Messungen
Biglen_Anhang 12_Belastung Hypothese uOKT
Kostenzusammenstellung revidiert 16.09.2026 öffentliche Auflage
Merkblatt Schiessanlagen Priorisierung der Untersuchung und Ablaufschema einer Sanierung
Merkblatt zur Sanierung von 300 m Schiessanlagen, Pistolen- und Kleinkaliberanlagen
