Projekt «Sanierung Fassade Gemeindehaus» – Verpflichtungskredit

07. Okt 2026

Der Gemeinderat hat am 17. September 2026 einen Verpflichtungskredit von Fr. 240 000.00 für das Projekt «Sanierung Fassade Gemeindehaus» erteilt. Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung – Artikel 40 bis Artikel 42).

Der Gemeinderat hat am 17. September 2026 einen Verpflichtungskredit von Fr. 240'000.00 für das Projekt «Sanierung Fassade Gemeindehaus» erteilt. Es wird beabsichtigt, die Fassade des Gemeindehauses auf der Süd- und Westfassade im Bereich Sockel- und Erdgeschoss zu sanieren. Die Sanierung drängt sich auf Grund von aufsteigender Feuchtigkeit auf. Sie dient der Erhaltung der Bausubstanz.

Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung – Artikel 40 bis Artikel 42).

Die Referendumsfrist läuft bis am 9. November 2026.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen den Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergreifen.

Die Referendumsbogen (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Website) müssen bis spätestens am 9. November 2026 (Datum des Poststempels) bei der Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen, eingereicht werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 8. Oktober 2026 – 9. November 2026 während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Biglen öffentlich auf.

Die Unterlagen können auch hier auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden:

Publikation fakultatives Referendum

Botschaft fakultatives Referendum

Kostenberechnung 11.08.2026

Referendumsbogen

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